Gesetz über kommunalen Finanzausgleich muss zügig nachgebessert werden
Das Landesverfassungsgericht Schleswig hat im Februar geurteilt, dass die tatsächlichen Bedarfe der zentralen Orte neu ermittelt werden müssen. Die muss nun zügig geschehen. Die grundsätzliche Reform des FAG, die die Jamaika-Regierung in der vergangenen Legislaturperiode auf den Weg gebracht hat, hat das Gericht nicht bemängelt. Eine Novellierung war notwendig geworden, da die SPD-geführte Küstenkoalition 2014 ein verfassungswidriges Gesetz auf den Weg gebracht hatte, gegen das u.a. die FDP-Fraktion geklagt hatte.
Auch das Land muss sich an der Krankenhausreform beteiligen
Bundesgesundheitsminister Lauterbach hat vor kurzem einen Vorschlag für eine Krankenhausreform eingebracht. Einiges ist richtig, beispielsweise die erlösunabhängige Finanzierung von Fixkosten. Es muss allerdings auch eine zuverlässige Grundversorgung in der Fläche geben. Dafür muss auch das Land die erforderlichen Investitionsmittel bereitstellen. Die angekündigten 110 Millionen Euro in den nächsten zehn Jahren können hier nur ein Anfang sein, findet der gesundheitspolitische Sprecher Heiner Garg.
Finanzministerin macht weiter völlig unnötig Schulden
Der Haushaltsabschluss hat gezeigt: Die eine Milliarde Euro für den Ukraine-Notkredit war nicht notwendig, die Steuermehreinnahmen haben alle Erwartungen übertroffen. Der Kredit dient lediglich dazu, um Koalitionswünsche wie ein Förderprogramm für Wärmepumpen zu finanzieren. Eine auskömmliche Finanzierung der Krankenhäuser oder die Absenkung der Kita-Beiträge sind laut Landesregierung nicht möglich, kritisiert die stellvertretende Vorsitzende und finanzpolitische Sprecherin Annabell Krämer. Alarmierend ist vor diesem Hintergrund die Forderung der grünen Finanzministerin Monika Heinold, die Schuldenbremse des Landes an die Bedingungen des Bundes anzupassen. Das würde bedeuten: Sie dürfte noch mehr Schulden machen und das zu Lasten der nachfolgenden Generationen.